Elternverein der BBS Weyer
Wir begleiten unsere Töchter und Söhne und ihre Schule auf Distanz.
Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Fachkompetenz sind auf Dauer das Wichtigste, was Schülerinnen und Schüler für ihr Leben lernen wollen, sollen, müssen, dürfen …..
Manchmal ist es sinnvoll, wenn die Eltern sich im Hintergrund engagieren. Als Elternverein wollen wir der Schule zuarbeiten, zwischen Eltern und Schule vermitteln und – wenn nötig – Missverständnisse ausräumen und Konflikte schlichten helfen.
Wir unterstützen die Präsentation der BBS Weyer in der Öffentlichkeit.
Gerne sind wir eine Plattform für Anfragen, Anregungen, Wünsche oder Beschwerden. Sie erreichen uns unter elternverein@bbs-weyer.at
Der Elternverein der Berufsbildenden Schulen Weyer wurde am 20.10.2020 in einer Initiativversammlung gegründet. Das Vereinsgeschehen regelt sich aufgrund der Bestimmungen der Statuten, die am 11.11.2020 von der Jahreshauptversammlung beschlossen wurden. Der Elternverein wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land als Verein angemeldet.
Wesentliche Aufgaben des Elternvereines
- die Förderung des Unterrichts und der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper und der Direktion
- die Vertiefung des Verständnisses der Eltern für schulische Anliegen
- Schule und Eltern pädagogisch in Einklang zu bringen
- finanzielle Unterstützung schulischer Vorhaben mit zu organisieren
- individuelle finanzielle Unterstützung bedürftiger Schüler zu organisieren
Diese Aufgaben bewältigt der Elternverein durch
- Entsendung von Mitgliedern in den Schulgemeinschaftsausschuss gemäß Schulorganisationsgesetz
- Abhaltung von Informationsveranstaltungen für die Klassenelternvertreter
- Verwaltung des Elternvereinsbeitrages und verantwortungsbewussten Mitteleinsatz aufgrund transparenter Regelungen
- Die bestimmende Hauptversammlung findet pro Schuljahr einmal im Anschluss an die Wahl der einzelnen Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter statt.
Rahmenbedingungen finanzieller Unterstützung
- Wir fördern nach Möglichkeit und Kräften Familien, die sich in sozialen oder finanziellen Engpässen befinden, bei schulbezogenen Anschaffungen und der Finanzierung von Schulveranstaltungen. Dies erfolgt ausschließlich durch einhelligen Vorstandsbeschluss. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.