Berechtigungen
HLW (5-jährig)
Nach der 5-jährigen Ausbildung an der HLW hat man folgende Berechtigungen, die Lehrzeit in folgenden Berufen wird ersetzt:
- Koch / Köchin
- Restaurantfachfrau / Restaurantfachmann
- Bürokauffrau / Bürokaufmann
- Hotel- und Gastgewerbeassistent*in
In weiteren verwandten Berufen werden auf Antrag gewisse Lehrzeiten anerkannt.
Ersatz der Unternehmerprüfung
Für die Absolventinnen und Absolventen der HLW, die die Reife- und Diplomprüfung positiv abgelegt haben, entfällt die Unternehmerprüfung.
Anerkennung in der EU
Die Reifeprüfung der Höheren Lehranstalt für Wirtschaft einschließlich der Unternehmer- sowie der Berufsbefähigungsprüfung wird auf Diplomniveau von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Damit ist der Zugang der Absolventen zu einer erheblichen Anzahl komplexer fach- und berufsspezifischer Tätigkeiten im gesamten EU-Raum gewährleistet.
- Zugang zu Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs, …
- selbstständige Führung eines Betriebes im Hotel- und Gastgewerbe (ohne weitere Fachpraxis). Da unsere Absolvent/innen der HLW mit dem abgeschlossenen 12-wöchigen Praktikum in einem Gastronomiebetrieb die Anforderungen für den Befähigungsnachweis erfüllen, haben sie diese Berechtigung.
- selbstständige Ausübung anderer reglementierter Gewerbe (weitere Fachpraxis erforderlich) Zur Ausübung weiterer Berufsfelder, wie zB selbstständige/r Buchhalter/in, Unternehmensberater/in oder Versicherungsagent/in, ist noch eine zusätzliche Fachpraxis erforderlich.
- Facharbeiterstatus Gastronomie